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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand : Januar 2011

§ 1 Allgemein

Die Firma Nothelle hat sich auf die Instandhaltung, sowie das Tuning & den Umbau von Kraftfahrzeugen spezialisiert.
Für alle Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich nachfolgend formulierte allgemeine Geschäftsbedingungen.
Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Bei Vertragsabschluss wurde der Kunde ausdrücklich auf die AGB `s hingewiesen, es wurde ihm die Möglichkeit verschafft von Ihnen Kenntnis zu nehmen und er erklärte sich damit einverstanden.

§ 2 Preise & Zahlungsbedingungen

Alle Preisangaben auf der Webseite sind Bruttopreise incl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich zum Warenpreis anfallende Kosten für Verpackung und Versand werden dem Kunden seperat mitgeteilt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Nothelle Motorsport/ Automobiltechnik.
Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung in Bar via EC-Karte oder per Vorauskasse zu entrichten. Bei Aufträgen über 5000€ und einer Erstellungszeit länger als 2 Wochen sind 50% der Summe bei Auftragserteilung sofort fällig. Sollte auf Grund der Komplexität des Auftrages kein genaues Angebot erstellt werden können, muss min. die Hälfte der Kostenschätzung als Akontozahlung vorab überwiesen werden. Der Rest ist spätestens bei Fertigstellung oder Anforderung zu begleichen. Angebote verlieren nach 8 Wochen ihre Gültigkeit und sind freibleibend. Liegen zwischen der " Auftragserteilung und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate ", sind wir berechtigt den Preis anzupassen. An dem, aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenstandes, steht uns wegen aller Forderungen (auch aus früheren Rechtsgeschäften) ein Zurückhaltungs- und Pfandrecht zu. Wir sind zur Pfandverwertung im Wege des " freihändigen Verkaufs " berechtigt. Für die Pfandverkaufsandrohung genügt die " schriftliche Benachrichtigung an die letzte bekannte Anschrift des Kunden oder Bestellers. Für " abgestellte " Kraftfahrzeuge auf dem Betriebsgelände sind wir berechtigt, Standgebühren in Höhe von 12€ Netto pro Tag geltend zu machen. Diese Gebühren werden auch fällig, wenn ein Auftrag nicht zustande kommt, oder der Auftrag durch den Kunden abgebrochen, oder innerhalb eines Zeitrahmen von 12Wochen & darüber hinaus nicht weiter verfolgt wird.

§3 Lieferbedingungen

Eine Lieferung erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Bestellung.
Nach Erhalt der Ware ist diese unverzüglich vom Kunden auf Beschädigungen oder anderweitige Mängel zu überprüfen.
Beanstandungen müssen der Firma Nothelle, sofort und per Schriftform mitgeteilt werden.
Andernfalls können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

§ 4 Gefahrenübergang

Die Gefahr, des Abhandenkommens auf dem Versandwege sowie die Verschlechterung der Kaufsache durch den Versand geht im Sinne §13 BGB, mit dem Versanddatum und/oder den Empfang der Ware auf den Kunden über.

§ 5 Gewährleistung

Die Firma Nothelle übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Gewährleistung für folgendes : die Funktionstüchtigkeit des gekauften Gegenstandes zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges unter nachfolgenden Voraussetzungen. Die Gewährleistung gilt nur für Privatkunden. Gewerbetreibende sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich auf alle von der Firma Nothelle gelieferten Artikel mit Ausnahme von: Motorsportartikeln & Produkten sowie bearbeiteten Zylinderköpfen, Motoren sowie Teilmotoren. Motorsportprodukte/ Artikel sind kurzlebige Hochleistungsprodukte und von jeglichen Garantie/ Gewährleistungs oder Schadensersatzanprüchen ausgenommen.

1.    Eine Gewährleistung kann nur dann bestehen, sofern der Einbau des Artikels bei einem in Deutschland ansässigen KFZ- Meisterbetrieb binnen 7 Tagen nach Kauf schriftlich angezeigt wird, des weiteren an dem Fahrzeug alle Wartungsarbeiten und Inspektionen gemäß Herstellervorgabe nachweislich fachgerecht durchgeführt worden sind und die Betriebsanleitung bzw. Vorgaben beachtet wurden.
2.    Gewährleistet wird die technische Funktionsfähigkeit im Rahmen des gültigen Qualitätsstandards des gelieferten Bauteils/Aggregats und seiner Einbaufähigkeit zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs.
3.    Die Gewährleistung wird ausgeschlossen , wenn der Schaden durch " Selbstverschulden " des Käufers oder Dritter bei der Montage , oder durch äußere Einflüsse ( z. B. Unfall, falsche Handhabung) entsteht bzw. entstanden ist.
4.    Weitergehende Ansprüche bestehen nicht . Insbesondere werden mittelbare und unmittelbare Folgeschäden nicht ersetzt.
5.    Die Gewährleistung begründet nicht Ansprüche auf Wandlung oder Minderung
6.    Die Gewährleistung gilt nur für Deutschland und die Schweiz
7.    Die Gewährleistung ist nicht übertragbar auf Dritte .

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Sitz der Firma.

§ 8 Salvatorische Klausel

Sollten Einzelne Bestimmungen gegen bestehende Gesetze verstoßen, so werden diese durch die gesetzlich geltende Regelung ersetzt, der Rest der AGB`s  bleibt hiervon unberührt.

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